Donnerstag, 13. März 2008
Die präventive Strafe zur Kondombenutzung
Das Bundesverfassungsgericht hat also seine Entscheidung getroffen, daß erwachsene Menschen, die Bruder und Schwester sind, zwar miteinander ins Bett dürfen, anal oder oral miteinandern verkehren, Petting, SM, Bonding (muß natürlich Bondage heißen; aber Bonding ginge auch; Anm. JL 30.03.08) oder was auch immer machen dürfen, nur "Vaginalverkehr", den dürfen sie nicht vollziehen: "Der Beischlaf zwischen Geschwistern betrifft nicht ausschließlich diese selbst, sondern kann in die Familie und die Gesellschaft hinein wirken und außerdem Folgen für aus der Verbindung hervorgehende Kinder haben. Da das strafrechtliche Inzestverbot nur ein eng umgrenztes Verhalten zum Gegenstand hat und die Möglichkeiten intimer Kommunikation nur punktuell verkürzt, werden die Betroffenen auch nicht in eine mit der Achtung der Menschenwürde unvereinbare ausweglose Lage versetzt." Das ist richtig. Aber wenn es dem Gericht darum geht, daß es bei der Zeugung von Kindern durch Geschwisterliebe zu einer "Überschneidung von Verwandtschaftsverhältniss en und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung ...
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Julio Lambing - Zettelkasten: aphrodisiazein
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