Archaisches Gericht versus Rechtsprechung der Polis
Jean-Pierre Vernant beschreibt in "Die Entstehung des griechischen Denkens" gut zusammengefasst die Unterschiede, die den Gerichtsprozess der archaischen Gesellschaft von dem der Polis trennen. Das "Kriterium der Wahrheit" hält Einzug (oder vielleicht auch, dass es einen Begriff von Wahrheit gab, der anders funktionierte?):
"Louis Genet hat in dankenswerter Weise den intellektuellen Wandel in seinen Einzelheiten nachgezeichnet, der mit der Entstehung des Rechts im strengen Sinn des Wortes einhergeht. (9) Die Waffen, die die im archaischen Prozeß einander gegnüberstehenden gene besaßen, waren die rituellen Formeln und die althergebrachten Beweisformen: der Schwur, die Vereidigung und die Zeugenaussage. Diese Beweise waren prozessentscheidend, denn sie besaßen eine religiöse Kraft und sicherten automatisch den Erfolg im Rechtsstreit, wenn sie richtig verwendet wurden - ohne daß der Richter, der in seiner bloßen Schiedsrichterrolle darauf beschränkt war, am Ende der Kraftprobe den Sieger festzustellen und den Sieg zu verkünden, die Aufgabe oder die Gelegenheit gehabt hätte, die Ursachen des Streits zu ergünden, seinen Anlaß zu rekonstruieren und überhaupt dieTatsachen selbst kennzulernen.
Anders die Stadt: hier repräsentiert der Richter die Gesamtheit der Bürger, die Gemeinde als Ganzes, und vermag als Verkörperung jenes unpersönlichen Wesens, das über die Parteien erhaben ist, selbst zu urteilen und nach Maßgabe seines Gewissens und der Gesetze zu entscheiden. Die Begriffe von Beweis, Zeugenschaft und Urteil selbst haben deshalb eine vollkommen andere Bedeutung bekommen. Der Richter hat in der Tat die Pflicht, die Wahrheit an den Tag zu bringen, und im Namen dieser Wahrhheit wird er sich von nun an äußern. Von den Zeugen verlangt er, nicht mehr zugunsten einer der beiden Parteien zu schwören, sondern über die Tatsachen auszusagen. Infolge dieser ganz und gar neuen Auffassung von Beweis und Zeugnis entsteht ein System von Techniken des Beweises, der Rekonstruktion des Plausiblen und des Wahrscheinlichen sowie des Schlusses aus Indizien oder Anzeichen.
(9) L. Genet, Droit et société dans la Grèce ancienne, Paris 1955, S. 61-81"
Jean-Pierre Vernant: "Die Entstehung des griechischen Denkens"; Frankfurt/M. 1982; S. 79
Der archaische griechische Prozess ist also keine Untersuchung, sondern ein Wettkampf, das Urteil des Schiedsrichters keines über die Wahrheit, sondern über denjenigen, der die Waffen und seine Kräfte am besten eingesetzt hat. Und dieses "am besten" steht wiederum nicht in Beziehung zum Kritierium der Wahrheit, sondern rekurriert auf andere soziale Werte.
"Louis Genet hat in dankenswerter Weise den intellektuellen Wandel in seinen Einzelheiten nachgezeichnet, der mit der Entstehung des Rechts im strengen Sinn des Wortes einhergeht. (9) Die Waffen, die die im archaischen Prozeß einander gegnüberstehenden gene besaßen, waren die rituellen Formeln und die althergebrachten Beweisformen: der Schwur, die Vereidigung und die Zeugenaussage. Diese Beweise waren prozessentscheidend, denn sie besaßen eine religiöse Kraft und sicherten automatisch den Erfolg im Rechtsstreit, wenn sie richtig verwendet wurden - ohne daß der Richter, der in seiner bloßen Schiedsrichterrolle darauf beschränkt war, am Ende der Kraftprobe den Sieger festzustellen und den Sieg zu verkünden, die Aufgabe oder die Gelegenheit gehabt hätte, die Ursachen des Streits zu ergünden, seinen Anlaß zu rekonstruieren und überhaupt dieTatsachen selbst kennzulernen.
Anders die Stadt: hier repräsentiert der Richter die Gesamtheit der Bürger, die Gemeinde als Ganzes, und vermag als Verkörperung jenes unpersönlichen Wesens, das über die Parteien erhaben ist, selbst zu urteilen und nach Maßgabe seines Gewissens und der Gesetze zu entscheiden. Die Begriffe von Beweis, Zeugenschaft und Urteil selbst haben deshalb eine vollkommen andere Bedeutung bekommen. Der Richter hat in der Tat die Pflicht, die Wahrheit an den Tag zu bringen, und im Namen dieser Wahrhheit wird er sich von nun an äußern. Von den Zeugen verlangt er, nicht mehr zugunsten einer der beiden Parteien zu schwören, sondern über die Tatsachen auszusagen. Infolge dieser ganz und gar neuen Auffassung von Beweis und Zeugnis entsteht ein System von Techniken des Beweises, der Rekonstruktion des Plausiblen und des Wahrscheinlichen sowie des Schlusses aus Indizien oder Anzeichen.
(9) L. Genet, Droit et société dans la Grèce ancienne, Paris 1955, S. 61-81"
Jean-Pierre Vernant: "Die Entstehung des griechischen Denkens"; Frankfurt/M. 1982; S. 79
Der archaische griechische Prozess ist also keine Untersuchung, sondern ein Wettkampf, das Urteil des Schiedsrichters keines über die Wahrheit, sondern über denjenigen, der die Waffen und seine Kräfte am besten eingesetzt hat. Und dieses "am besten" steht wiederum nicht in Beziehung zum Kritierium der Wahrheit, sondern rekurriert auf andere soziale Werte.
Julio Lambing - So, Jan 22, 2006 - Zettelkasten: Fremde Kategorien







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