Fremde Kategorien
Montag, 27. März 2006
Antike Geschichtsschreibung als Reportage
Paul Veyne beschreibt den Unterschied zwischen moderner und antiker Geschichtsschreibung. Nach ihm sah sich der antike Geschichtsschreiber nicht wie heute als Teilnehmer einer (wissenschaftlichen) Kontroverse, sondern als als Ermittler (siehe der Sinn des Wortes griechischen „Historia“ - "histor": Zeuge ): „Wenn man Ermittlungen durchführt (sei es als Reisender, Geograph, Ethnograph oder Reporter), kann man nur sagen: dies habe ich festgestellt, dies habe ich von Seiten gewöhnlich gut unterrichteter Kreise erfahren; es erübrigt sich, die Namen der Informanten zu nennen: wer ginge hin und prüfe nach? (...) Um nichts würde ein Reporter bei uns glaubwürdiger erscheinen, wenn er überflüssigerweise die Identität seiner Informanten klarstellte; wir beurteilen seinen Wert nach internen Kriterien; es reicht uns, ihn zu lesen, um zu wissen, ob er klug und unparteiisch ist, ob er genau berichtet und eine gründliche Allgemeinbildung besitzt; und genauso be-und verurteilt Polybios in seinem XII. Buch seinen Vorgänger Timaios; (...) Doch kocht der Geschichtsschreiber seine Mahlzeit nicht vor den Augen seiner Leser. Er tut ...
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Sonntag, 22. Januar 2006
Archaisches Gericht versus Rechtsprechung der Polis
Jean-Pierre Vernant beschreibt in "Die Entstehung des griechischen Denkens" gut zusammengefasst die Unterschiede, die den Gerichtsprozess der archaischen Gesellschaft von dem der Polis trennen. Das "Kriterium der Wahrheit" hält Einzug (oder vielleicht auch, dass es einen Begriff von Wahrheit gab, der anders funktionierte?): "Louis Genet hat in dankenswerter Weise den intellektuellen Wandel in seinen Einzelheiten nachgezeichnet, der mit der Entstehung des Rechts im strengen Sinn des Wortes einhergeht. (9) Die Waffen, die die im archaischen Prozeß einander gegnüberstehenden gene besaßen, waren die rituellen Formeln und die althergebrachten Beweisformen: der Schwur, die Vereidigung und die Zeugenaussage. Diese Beweise waren prozessentscheidend, denn sie besaßen eine religiöse Kraft und sicherten automatisch den Erfolg im Rechtsstreit, wenn sie richtig verwendet wurden - ohne daß der Richter, der in seiner bloßen Schiedsrichterrolle darauf beschränkt war, am Ende der Kraftprobe den Sieger festzustellen und den Sieg zu verkünden, die Aufgabe oder die Gelegenheit gehabt hätte, die Ursachen des Streits zu ergünden, seinen Anlaß ...
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Julio Lambing - Zettelkasten: Fremde Kategorien
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